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Eine merkwürdige Sitte.

Auf der Colonie Christiansholm bei Hohn im Süden des Herzogtums Schleswig herrschte die Sitte, dasz, wenn Jemand sich verheiratet, dieser ein sogenanntes Küszbeer (ditm. küss, nordfr. kost, kôst. Hochzeit) giebt, d.i. einen Ball veranstaltet, wobei die Gäste die Musik bezahlen, und der Hochzeitgeber mit Branntwein (ditm. brannwîn, brammîn, nordfr. barnwinn, barndewîn) tractirt. Oder, wenn er keine Tanzmusik veranstaltet, musz er doch wenigstens den jungen Leuten des Orts ein Fasz Branntwein, farken, fark'n (vergl. niederl. varken1) kleine Liegetonne) das 5 Kannen = 9 Liter faszt, geben. Wer das aber nicht will, erhält auf Haus und Scheune Strohpuppen, Strohkills (Strohkerle) an denen Zettel mit Schimpfreimen befestigt sind. Auszerdem wird noch allerlei Unfug getrieben, als Pforten weggeschleppt, Streudiemen in den Brunnen geworfen, der Platz vor der Thür verunreinigt u. dgl. m.

Dahrenwurth, bei Lunden.

H Carstens.

1)Bei Lunden heiszt ein zu ähnlichen Zwecken verschenktes Fünfkannenholz Hund (hund = gefäsz?) Siehe Jahrbuch des niederdeutschen Sprachvereins IV. S. 115).
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