Zunächst fordert die Stellungnahme des Kaisers zu den Verwaltungsangelegenheiten eine Erörterung. Hier wird sich ja jede Unterbrechung einer kontinuierlichen Politik sofort in der Kanzleipraxis bemerkbar machen; die Kanzlei ist vor allem der Ort, wo die primären Bedürfnisse der Untertanen registriert werden, wo die Regierungsbehörden unmittelbar auf die Änderungen im sozialen Leben reagieren. Die Form dieses Reagierens ist abhängig von den Gebräuchen der Kanzleibeamten, indem diese wieder die Wandlungen der Politik spiegeln. Deshalb ist die Urkundenkritik1 auch für die politische Geschichte besonders wichtig; und nicht der geringste Fehler Giesebrechts war es, dass er eben die Urkunden Ottos III. nur unsystematisch und ohne ihre Vorgeschichte zu beachten, herangezogen hat2.
Die Übergangsperiode zwischen der Regierung Ottos II. und der selbständigen Zeit Ottos III. bildet die ‘Regentschaft’ der Kaiserinnen Theophano und Adelheid3. Über die Teilung der tatsächlichen Herrschaft und der offiziellen Befugnisse lauten die Urteile sehr verschieden4; jedenfalls kann von einer ‘Regentschaft’ nur praktisch die Rede gewesen sein, weil Otto in den Urkunden von Anfang an als selbstregierend erscheint5. Diese Fiktion bestätigen die Quellen wie z.B. Thietmar und die Hildesheimer und Quedlinburger Annalen. Theoretisch existiert demnach die Lücke der Minderjährigkeit (983 bis 994) nicht6; die königliche Tradition bleibt nach der Beseitigung des ‘Patronus legalis’ Heinrich von Bayern im Jahre 984 unerschütterlich. Allerdings urkundet Theophano in Italien einmal als ‘Theophanius imperator’7 aus eigener Machtvollkommenheit; aber mehr als eine Unterstützung der staatsrechtlichen Ansprüche ihres Sohnes kann man darin schwerlich entdecken8. Offenbar war die
Unmündigkeit schon in dieser Zeit keinesfalls eine wichtige Schwierigkeit, wie sich aus der baldigen allgemeinen Anerkennung Ottos im Jahre 984 bereits ergibt9.
Indem so dem Namen nach das sächsische Kaiserhaus sich während der Minderjährigkeitsperiode behauptet hat, wird auch die traditionelle Politik der Ottonen ohne bedeutende Änderungen fortgesetzt. Wie Kehr dargelegt hat10, haben die Intervenienten Theophano, Adelheid, Willigis von Mainz und Hildibald von Worms vornehmlich die Richtung dieser Politik angegeben. Er unterscheidet dabei drei Perioden; erstens: Okt. 984-Anf. 985 (Theophano und Adelheid regieren mit den beiden Bischöfen); zweitens: 985 bis zum Tode Theophanos, 15. Juni 991 (Theophano regiert mit Willigis und Hildibald); drittens: 991 bis zur Selbständigkeit Ottos, Ausg. 994 (Adelheid, Willigis und Hildibald regieren). Wenn auch diese Einteilung der Regierungsperioden in Einzelheiten noch zweifelhaft sein mag11, in grossen Linien ist sie unbedingt richtig. Gerade aber weil die Politik der ‘Regentschaft’ sich durch eine vorsichtige, durchschnittlich konstante Richtung auszeichnet, sind die Unterschiede innerhalb dieser Periode wenig markiert. Von einem ‘aristokratischen Reichsregiment’, das nach Giesebrecht eine anwachsende Macht der Sondergewalten beweisen sollte12, ist auch nach dem Tode der Theophano nicht die Rede13. Kehr schliesst auf eine regelmässige Verwaltung, auch bei den lokalen Mächten, ‘deren Wirksamkeit sich aber auf ihre eigentümliche Machtgebiete beschränkt, woraus zwar ein Erstarken dieser Sondergewalten, nicht aber eine Beteiligung derselben an der Reichsregierung folgt’14.
Die Beziehungen zu Italien sind auch während der Minderjährigkeit Ottos immer sehr rege geblieben15. Es vollzog sich aber, nachdem Otto selbst die Regierung übernommen hatte, eine wichtige methodische Änderung, die Kehr mit Recht eine Tatsache nennt, ‘welche unter allen Zeugnissen, die uns über die Tendenz der Politik Ottos III. überliefert sind, die erste Stelle einnimmt’16. Diese Änderung ist die Verschmelzung der deutschen und italienischen Kanzleien. Die Karolinger hatten die italienischen Angelegenheiten mit den übri-
gen in einer und derselben Kanzlei behandelt. Dagegen gründete Otto I. eine besondere italienische Kanzlei, die Otto II. und auch die ‘Regentschaft’ beibehalten haben. Otto III. aber ergriff eine entgegengesetzte Methode. Die italienische Kanzlei, deren Geschichte bis 996 ziemlich im Dunkel liegt, vereinigte er nach einer Übergangszeit von 996 bis 998 mit der deutschen, nachdem der Kanzler Hildibald von Worms im Aug. 998 gestorben war. Haupt der beiden Kanzleien wurde der Erzbischof Heribert von Köln17; eine entschiedene Italienisierung der Kanzlei macht sich bemerkbar18. Zweifellos bedeutet das einen Bruch mit der Vergangenheit und gewissermassen eine ‘Rückkehr’ zur karolingisehen Politik. In derselben Zeit zeigt sich eine Neigung zur individualistischen Auflösung der notariellen Gebräuche, an der die von rastloser Energie und überströmender Aktivität erfüllte Politik Ottos sicher nicht unbeteiligt gewesen ist. Die Intervention wird seltener, neue Personen treten auf, am häufigsten Heribert, weiter auch Gregor V., der Reformpapst, Gerbert, der einflussreiche Hugo von Tuscien und der italienische Kanzler Petrus von Como. Seit 997 findet eine Verschiebung des Machtzentrums von Deutschland nach Italien statt.
Wir haben darin einen Beweis, dass die Urkunden Ottos Neigung zu Italien bestätigen, aber es zeigt sich gleichfalls, dass diese Neigung keine bloss gefühlsmässige Sympathie war, und dass der Kaiser sich nicht in sterilen Phantastereien erging, sondern sich energisch der zur Verfügung stehenden praktischen Mittel bediente19. Wenn man also mit Kehr von einer ‘Rückkehr zu den karolingischen Ideen von der Einheit des Reiches’20 sprechen will, so ist das nur unter der Bedingung erlaubt, dass man diese ‘Rückkehr’ nicht als eine unbegründete, schwärmerische Vorliebe für die Vergangenheit betrachtet. Allerdings ist ein praktischer Gegensatz zwischen der fiktionalistischen und der selbständigen Herrschaft Ottos aufzuweisen; mehr aber als auf eine neue, aus der Luft gegriffene Politik deutet das auf eine bewusste Forsetzung der traditionellen ottonischen Reichspolitik, auf eine Umgestaltung der Mittel, um die alten Ziele zu erreichen.
Wir glauben, dass gerade in dieser Hinsicht die Erörterungen
Kehrs fehlgreifen. Seine Behauptung: ‘Das Bild, das uns die Urkunden aus der letzten Zeit Ottos III. bieten, ist das des Verfalles der Kanzlei, und die sich auflösende Kanzlei bietet wiederum das Bild des aus den Fugen gehenden Reiches dar’21, geht von einer falschen Voraussetzung aus. Mannigfaltigkeit der Formeln und wiederholter Wechsel der Notare zeigen zwar, dass die Kanzleipraxis weniger regelmässig vor sich geht, dass also die Regierung sich nicht auf die üblichen Verwaltunashandlungen beschränken kann; es wäre aber allzu formalistisch, daraus eine Auflösung des Reiches abzuleiten, von der im übrigen überhaupt nichts überliefert worden ist22. Dazu stützt sich die Theorie Kehrs auf ein Argument, das wir kraft unserer Auffassung vom Wesen der mittelalterlichen Ecclesia abweisen müssen. Aus der eigentümlichen Titulatur in den Urkunden Ottos III. schliesst er nämlich, dass in den Bezeichnungen ‘servus Jesu Christi’ und ‘servus apostolorum’, welche in der späteren Zeit als Titel des Kaisers auftauchen, ‘die sonderbare und krankhafte Vermischung von christlich demütigen und imperialen Vorstellungen in so prägnanter Weise zum Ausdruck kommt’23. Schon Giesebrecht hatte die Titulatur Ottos herangezogen als einen Beweis, dass der Kaiser mit einer realen Politik gebrochen hatte und sich in dieser Periode nur noch krankhaften Übertreibungen hingab; sogar die Ausdrücke ‘Romanus’, ‘Saxonicus’ und ‘Italicus’24 betrachtete er als Demonstrationen seines weltfremden Imperialismus25. Wie bereits Kehr darlegt26, entstammen diese letzten Bezeichnungen nicht einmal der Kanzlei und sagen demnach nichts Sicheres über die politischen Ideen Ottos aus. Obendrein verwendet schon unter Otto II. die Kanzlei den Titel ‘Romanorum imperator augustus’; Kehr meint, dass dergleichen Qualifikationen entweder eine ‘antiquarische Reminiszenz’27 oder eine Stellungnahme zum byzantinischen Kaisertum enthalten28. Um so mehr aber legt er auf die Titel ‘servus Jesu Christi’29 und ‘servus apostolorum’30, sowie auf die Siegelvariationen hohen Wert, ‘denn sie drükken’ nach ihm ‘in der Tat aus, was des Kaisers Sinn bewegte’31. Diese Auffassung ist allerdings begreiflich, wenn man die in der Diplomatik gangbaren Anschauungen hinsichtlich
der Formel des Protokolles vor Augen hat. Die Urkundenkritik, welche möglichst genau die individualistischen Elemente aus der Titulatur der Kanzlei während der Regierung Ottos III. absondern will, geht dabei a priori von der bloss formalen Bedeutung der sonst üblichen Terminologie aus, weil diese Formeln regelmässig wiederkehren und offenbar bestimmten Vorschriften entsprechen. Man vergisst dabei aber, dass die zeitgenössischen Chroniken und Annalen, wie wir oben gesehen haben, einer so formalen Auffassung völlig widersprechen. Es ist schon eine anachronistische Verallgemeinerung, aus der Üblichkeit einer Formel ihre geistige Gehaltlosigkeit abzuleiten32; denn die Üblichkeit beweist eben nur, dass der geistige Gehalt Gemeingut gewesen ist, keineswegs, dass die Formel nichts mehr als ein leerer Kanzleibrauch war! Die Quellen zeigen gerade das Gegenteil; und selbstverständlich schliesst das Fehlen eigentümlicher augustinischer Ausdrücke, worauf wir oben S. 451 schon hingewiesen haben, keine kulturelle Ausnahmestellung der Urkunden ein.
So ist es, sogar bei einer oberflächlichen Kenntnis vom Dogma der Dreieinigkeit im Mittelalter wohl einleuchtend, dass die Invocatio ‘in nomine sanctae et individuae trinitatis’33 für den mittelalterlichen Menschen niemals eine bloss formale Einleitung gewesen sein kann. Dennoch ist sie, auch unter Otto III. allgemeiner Kanzleibrauch. Daraus geht hervor, wie eng dieser Glaubensartikel mit der Lebenspraxis verwachsen war; hingegen ist es unzulässig, hier von einer traditionellen Formalität zu sprechen, weil die notarielle Handlung zwar berufsmässig (folglich regelmässig) ausgeübt wurde, aber durchaus nicht zu einer inhaltsleeren Ausschmückung erstarrt war. Ein ähnliches Verhältnis findet man bei der Titulatur. Die Formel ‘Otto divina favente clementia rex’ und ‘Otto divina favente clementia imperator augustus (mit Varianten)34 sind von Otto II. auf Otto III. übergegangen. Man kann sie also als üblich bezeichnen. Wie wenig man ihnen aber gerecht wird, wenn man sie nur formal auffasst, ergibt sich aus dem obigen Literaturüberblick; die Chronik Thietmars z.B. stellt das Verhältnis zwischen König und Gott als etwas sehr Reales, Kontraktmässiges dar. Als treffendes Beispiel führen wir
seine Notiz über die Versammlung bei Rara an, die sich auch in den Quedlinburger Annalen findet. Die Entscheidung zu Gunsten Ottos über die königliche Würde wild hier von Gott selbst durch eine Naturerscheinung gegeben: ‘Stella a Deo predestinati rectoris media die cernentibus universis clara refulsit. ...’35 Unmittelbar. materiell, gibt die göttliche Vorsehung ihren Willen zu erkennen; sie dementiert den Tyrannus und schreitet für den auserwählten König ein. Es wäre demnach wohl undenkbar, dass die Formel ‘divina favente clementia (providentia)’ sich dieser Form des Denkens gegenüber anders verhalten würde, da doch sogar ein Politiker wie Gerbert gänzlich an die Grundlinien der Zeitanschaunngen gebunden ist! Ganz entschieden drückt auch die diplomatische Formel einen realen, lebendigen Begriff aus und ihr regelmässiges Vorkommen erklärt sich nicht durch eine formale Abgenutztheit, sondern vielmehr durch eine Allgemeingültigkeit, die sich mit der alltäglichen Praxis abgefunden hat.
Diese begriffliche Allgemeingültigkeit, die, im Gegensatz zur Tragweite der mbdernen amtlichen Formel, ein ‘Leben der Former’ bedeutet, beleuchtet auch das Wesen der Varianten. Kehr und Sickel bemühten sich, die Individualität der Schrift, die Beziehungen des Schreibers zur Kanzlei u.s.w. auf Grund ihrer umfangreichen Kenntnis des urkundlichen Materials festzustellen; und der unschätzbare Wert dieser Untersuchungen ist wohl über allen Zweifel erhaben. Psychologische Motive aber haben sie kaum (und sicher nicht systematisch) in Erwägung gezogen. Wir haben oben S. 461 schon bezweifelt, ob es erlaubt ist, aus der individuellen Auflösung der Kanzleigebräuche einfach auf ein politisches Analogon zu schliessen; wir fügen jetzt hinzu, dass die Titulaturvarianten als Beweis dafür nicht in Betracht kommen. Denn auch bei einer möglichst tief durchgreifenden Auflösung der Kanzlei bleiben Varianten, wie sie sich während dieser Periode zeigen, unerklärlich, wenn man nicht eine lebendige Beweglichkeit der Formulierung voraussetzt36. ‘Willkür der Notare’ ist eine methodische, keine psychologische Bestimmung; denn eine solche Willkür wäre im voraus unmöglich gewesen, wenn man es hier mit einer starren Formel zu tun hätte. Unseres
Erachtens macht Kehr diesen psychologischen Fehler, dass erder Beweglichkeit der Formulierung zwei verschiedene Massstäbe anlegt. Die üblichen Varianten, die auch schon unter Otto II. vorkommen, erklärt er als stilistische Unterschiede37, und er versucht nicht, dafür eine weitere psychologische Motivierung beizubringen; auch die von Giesebrecht mit Unrecht herangezogenen Ausdrücke weist er als Belege für Ottos phantastische Politik ab; die Titel ‘servus Jesu Christi’ und ‘servus apostolorum’ dagegen sind auf einmal ‘auf den Kaiser selbst zurückzuführen’38 und bedeuten für ihn deshalb eine entschiedene politische Kursänderung! Und dennoch muss auch Kehr gestehen, dass weitere Zeugnisse einer hyperindividuellen Politik hier nicht nachzuweisen sind39, dass die alten Titel daneben gebräuchlich bleiben, und dass die Neuerung ‘servus Jesu Christi’ sogar nach wenigen Monaten wieder verschwindet40. Alle diese Umstände weisen vielmehr auf nebensächliche Kanzleieigentümlichkeiten hin, die freilich zusammenhängen mit der politischen Sphäre, keineswegs aber unmittelbar dem Kaiser zu entstammen brauchen oder mit krankhaften Ideen zu verbinden sind. Die Beweglichkeit der Formel überhaupt verbietet eine so weitgehende Folgerung.
Gewiss ist die Form der beiden Ausdrücke eigenartig: bedeutet aber ihr Inhalt eine Umwälzung der herrschenden Ideen? Wenn wir zurückgreifen auf unsere Ausführung über das Wesen des mittelalterlichen ‘Staates’ stellt sich heraus, dass gerade das Gegenteil der Fall ist. ‘Staat’ und ‘Kirche’ sind nicht als moderne selbständige Grössen aufzufassen, die einander bloss ‘beeinflussen’ oder sich gelegentlich ‘bestreiten’; ihr Zusammenhang ist unlösbar. weil für das mittelalterliche Denken die moderne Antithese nicht existiert. Wir haben oben S. 452 ff. schon versucht, aus allgemeinen Gründen die Periode Ottos III. und Silvesters II. in den Entwicklungsgang der Ecclesia einzureihen, nachdem wir die vorhergehenden und nachfolgenden Stadien (karolingisches Kaisertum und Periode des Investiturkampfes) skizziert hatten; weiter haben wir gezeigt, dass für die zeitgenössischen Quellen, einschliesslich auch der wichtigen Briefsammlung Gerberts, die augustinische Auffassung von pax und justitia normal ist.
Nachdem wir schliesslich noch konstatiert haben, dass auch die übliche Formel der Urkunden nicht als eine Formalität, sondern als eine lebendige Äusserung betrachtet werden muss, da lässt sich jetzt nicht die Frage umgehen, ob die Titulatur ‘servus Jesu Christ!’ und ‘servus apostolorum’, deren unmittelbare Beziehung zur Persönlichkeit Ottos so ausserordentlich zweifelhaft ist, nicht enger mit den Zeitanschauungen verknüpft ist, als man angenommen hat.
Dass der Fürst und seine Herrschaft nicht erschöpfend mit der Bezeichnung ‘weltlich’ (der Geistlichkeit gegenüber) charakterisiert werden, ergibt sich aus dem Verhältnis von Regnum und Sacerdotium. Die Welt überhaupt ist ja nur eine mangelhafte Vorstufe zum Himmelreich, hat nur ihre Bedeutung als solche41. Die Frage der Oberherrschaft, später eins der wichtigsten Probleme, ist also ursprünglich nicht prinzipieller Art42; Kaiser und Papst leiten beide ihre Gewalten aus dem Priester-Königtum Christi ab, wenn auch der Papst dabei als Verwalter der Sakramente manchmal den Vorrang gefordert hat43. Es liegt aber auf der Hand, dass diese päpstlichen Ansprüche nicht immer gleich kräftig erhoben werden konnten und dass sie abhängig waren von der politischen Lage; erst Gregor VII. hat sie systematisch umgebildet und dadurch dem augustinischen Gedanken eine entscheidende Wendung zu Gunsten des Pontifikates gegeben. Diese Wendung aber ist das Ergebnis vieler Konflikte, die in Augustins Civitas Dei nicht vorgesehen waren und die durch die praktischen Reibungen der Gewalten hervorgerufen wurden. Beide Parteien stützten sich dennoch fortwährend auf die augustinische Tradition: die ‘Einheit der Ecclesia Dei mit ihrem Haupte Christus, dem rex und sacerdos, und in ihr die zwei von Gott gewollten Gewalten, die jede in ihrer Weise für das Gottesreich hienieden wirken’44. Auch der König also hat seine göttliche Mission, auch er ist der Diener der Ecclesia Dei auf Erden.
Zur Zeit Ottos III. war die Lage des Papsttums keineswegs erfreulich. Die Idee der päpstlichen Autorität muss wohl schon sehr eingewurzelt gewesen sein, dass sie sich damals wenigstens ideell noch allgemein geltend machen konnte! Von
einer energischen Stellungnahme zum Kaisertum war aber in der Ottonenzeit nicht die Rede gewesen; weder Otto I. noch Otto II. fanden eine geistig ebenbürtige Persönlichkeit vor. Die Geschichte des Papsttums tritt zurück, wenn auch ihre ideelle Bedeutung gross bleibt.
Man weiss, wie die Selbständigkeit Ottos diese Verhältnisse modifiziert hat45. Ottos Römerzug 996 wurde unmittelbar veranlasst durch Streitigkeiten zwischen Papst Johannes XV. und dem ‘tyrannus’ Crescentius46. Johannes' Nachfolger war ein Verwandter Ottos, der Reformpapst Gregor V.47; nach dessen Tode am 18. Febr. 999 war es ein persönlicher Freund, Gerbert, der als Silvester II.48 die päpstliche Würde erhielt. Der Kaiser bleibt die leitende Figur; indem die beiden Mächte formell (nach augustinischer Tradition) in Eintracht die Welt regieren49, dominiert jetzt das cäsaristische Element in der Politik50. Stark tritt unter Otto III., im Gegensatz zur Zeit Heinrichs IV., die ‘weltliche’ Macht in den Vordergrund. Der Kampf um die Befugnisse innerhalb der Ecclesia mag sich gelegentlich bemerkbar machen, im allgemeinen hat das Kaisertum die unbestrittene Hegemonie. Auch in den wichtigsten Quellen ist vom Papst nur selten die Rede; sein politischer Einfluss kam für Deutschland nicht mehr in Frage.
Sonderbar ist es also nicht, dass sich während der selbständigen Periode Ottos das Kaisertum stolz erhoben hat. In der geistigen Regierungsgemeinschaft von Kaiser und Papst konnte der Kaiser jetzt nachdrücklich seinen Anteil an der Verwaltung des Gottesreiches auf Erden beanspruchen, selbstverständlich ohne die ideelle Autorität des Papstes zu kränken (das wäre ja im Zusammenhang des mittelalterlichen Gedankenlebens undenkbar gewesen!), aber durch eine schärfere Abgrenzung seiner eigenen Position. Dafür zeugen die Ausdrücke ‘servus Jesu Christi’ und ‘servus apostolorum’. Der Kaiser und sein Kreis sprechen hier aus, wie sie sich die Organisation des christlich-imperialistischen Regierungssystems denken; sie leiten das Wesen der ‘weltlichen’ Obrigkeit unmittelbar vom Haupt der Ecclesia Dei, Christus, und von seinen Jüngern her; sie schalten nicht die päpstliche Autorität aus, sondern betonen nur, dass auch die Herrschaft des Kai-
sers himmlischer Herkunft ist. Dadurch wurde also keineswegs die Möglichkeit des Zusammenarbeitens der beiden Gewalten, die in der Tat unter Otto III. teilweise in Erfüllung ging, aufgehoben; und das Benehmen Gregors V. und Silvesters II. ist nur dann begreiflich, wenn man in Betracht zieht, dass nicht die Idee der päpstlichen Herrschaft, sondern die Idee der päpstlichen Oberherrschaft in dieser Zeit vergessen und folglich unfruchtbar war.
Wir dürfen jetzt diese eigenartigen Formeln und ihre politische Tragweite vergleichen mit einer bekannten analogen Tatsache aus der Geschichte des Papsttums; wir meinen die Bezeichnung ‘servus servorum Dei’, die zum ersten Male Gregor der Grosse dem Patriarchen von Byzanz gegenüber, der sich ‘episcopus universalis’ nannte, gebraucht hat und die seitdem Titel der Päpste geblieben ist51. Diese Bezeichnung (ob aus politischer Berechnung oder religiöser Überzeugung geschaffen, muss hier dahingestellt bleiben52) drückt aus, wie wesentlich für die damalige Politik der augustinische Gegensatz von ‘superbia’ und ‘humilitas’, von Teufelssünde und Himmelstugend, war. Das Wort ‘servus’ ist hier also nicht als ein prahlerisches Minderwertigkeitszeugnis anzusehen, das obendrein im Mittelalter sinnlos gewesen wäre, sondern es vertritt eine religiös-gesellschaftliche Tendenz, eine Warnung, gerichtet gegen die superbia, die vergessen hat, dass man die weltlichen Güter als Vorbereitung zum Jenseits, und nur als solche, verwenden soll. ‘Servus Dei’ ist derjenige, der die humilitas beobachtet. Dieselbe Tendenz, welche dem Titel Gregors anhaftet, findet man im ottonischen Protokoll jetzt wieder. Der Kaiser behauptet ein Vertreter der humilitas zu sein, er wendet sich damit, wie wir später darzulegen haben, ebenfalls gegen das byzantinische Kaisertum und die byzantinische Reichspolitik. Zu gleicher Zeit tritt er durch die neuen Bezeichnungen für seine göttliche Mission neben dem Papst ein; er nimmt also beiderseits Stellung gegen die ‘Sklaven’ der superbia, kurz, er tut der Welt zu wissen, dass das ottonische Imperium in jeder Beziehung die Probe bestehen kann. Dafür spricht ausserdem noch die ganze Formel, die vollständig folgendermassen lautet: ‘Otto tercius servus Jesu Christi
et Romanorum imperator augustus secundum voluntatem dei salvatoris nostrique liberatoris’53 oder ‘Otto tercius servus apostolorum imperator augustus Romanorum’54. Wir sehen auch hier die Beziehungen zum Gottesreich mid zum Weltreich in möglichst enger Verbindung.
Es stellt sich also heraus, dass die Neuerungen in der Titulatur zwar die Politik Ottos III. kennzeichnen, dass sie aber eher die nachdrückliche Betonung einer konsequenten Reichspolitik als eine individuelle Laune symbolisieren. Hier liegt kein Gegensatz von ‘cäsaristischen’ und ‘asketischen’ Neigungen vor; hier wird nur die ‘geistliche’ Beschaffenheit der ‘weltlichen’ Herrschaft ausgedrückt. Wir sehen, dass mit der konstanten Politik der ‘Regentschaft’ nicht gebrochen wird, dass man im Kreise Ottos III. vielmehr die ottonische Politik seit Otto I., die sich auf die göttliche Mission des Kaisertums stützt, radikal zu vollenden wünscht.
Eine persönliche und krankhafte Eigentümlichkeit ist hier also im voraus ausgeschlossen, weil die Formel gerade die Normalauffassung vom theokratischen Kaisertum repräsentiert. Es gibt obendrein mehrere Belege dafür, dass diese Erweiterung und Verschärfung einer bewusst-theokratischen Politik sich nicht als das Phantom einer überspannten Seele erklären lässt. Wir haben früher schon vorübergehend über den politischen Kreis um Otto gesprochen, dessen Existenz wir jetzt ausführlicher nachzuweisen haben. Die Existenz eines derartigen Kreises wird ja unsere Meinung bestätigen, dass die Politik Ottos III. keine aus der Luft gegriffene Phantasie gewesen ist, sondern einen realen Anhalt im Gedankenleben der Zeitgenossen hat.
In Giesebrechts Kaiserzeit sind es hauptsächlich Gerbert von Aurillac und Adalbert von Prag, welche in der Umgebung Ottos eine wichtige Rolle spielen. Sie vertreten die Elemente des innerlichen Zwiespaltes zwischen Welt und Askese, dessen Verkörperung Otto ja für Giesebrecht bedeutet. So hat sich die traditionelle Vorstellung verbreitet, der eigentliche Leiter der universalistischen Politik Ottos sei Gerbert gewesen und seinem persönlichen Einfluss verdanke man die Richtlinien dieser Politik55. Diese Darstellung Giesebrechts
stützte sich auf die an sich nicht unwahrscheinliche psychologische Annahme, dass die ältere und reifere Persönlichkeit Gerberts sich leicht der ungeformten Seele des jungen Kaisers hätte bemächtigen können. In der Tat ist ein solcher Einfluss als allgemeine Voraussetzung nicht undenkbar und im Zusammenhang der überlieferten Tatsachen auch durchaus nicht unmöglich. Der charakteristische Brief 186 beweist, wie bezaubernd die Kultur des Diplomaten auf Otto gewirkt hat. ‘Volumus vos Saxonicam rusticitatem abhorrere sed Greciscam nostram subtilitatem ad id studii magis vos provocare, quoniam si est qui suscitet illam apud nos invenietur Grecorum industriae aliqua scintilla.’ Der Kaiser schliesst mit einem primitiven Gedicht:
Es spricht hieraus allerdings die Dankbarkeit des Schülers dem Lehrer gegenüber57; und aller Wahrscheinlichkeit nach hat es also zwischen Gerbert und Otto eine gewisse Intimität gegeben. Eine ganz andere Frage aber, die Giesebrecht nicht scharf gestellt hat, ist diese: ist die persönliche Intimität zwischen den beiden Männern die Ursache der gemeinschaftlichen Politik gewesen, oder war eben diese Intimität nur die Begleiterscheinung eines weit tiefer gehenden politischen Phänomens? Ist es überhaupt denkbar, dass ein Mann wie Gerbert diese Initiative ergriffen hätte in einer Umgebung und einer Zeit, die seine Ideen, mit Ausnahme des Kaisers und einiger ihm ergebenen Phantasten, als blosse Hirngespinste ansehen musste?
In einem Überblick des Quellenmaterials haben wir darzulegen gesucht, wie sich die Individualität Gerberts zu den Zeitanschauungen verhält. Ganz durchdrungen von den augustinischen Denkformen seines Zeitalters, vielseitig gebildet, ohne grosse, bahnbrechende Theorien, ist er der Typus des
klugen, geschickten Realpolitikers, der sich in den Reimser Konflikten stets zu behaupten weiss. Seine öffentliche Persönlichkeit (die Summe seiner öffentlichen Gedanken und Handlungen) macht auf uns keineswegs den Eindruck, dass wir es mit einem Idealisten zu tun haben. Dennoch ist es derselbe Mann, der in seinem Vorwort zum Libellus de Rationali et Ratione uti, einer philosophischen Schrift, die er Otto gewidmet hat, schreibt: ‘Nostrum, nostrum est Romanum imperium. Dant vires ferax frugum Italia, ferax militum Gallia et Germania, nec Scithae desunt nobis fortissima regna. Noster es, Caesar, Romanorum imperator et auguste, qui summus Grecorum sanguine ortus, Grecos imperio superas, Romanis hereditario jure imperas, utrosque ingenio et eloquentia praevenis’58. Und anderswo, an Otto: ‘Ubi nescio quid divinum exprimitur, cum homo genere Grecus, imperio Romanus, quasi hereditario jure thesauros sibi Greciae ac Romanae repetit sapientiae’59.
Selbstverständlich kann man von dem Politiker Gerbert nicht erwarten, dass er sich hier plötzlich mit sinnloser Grosssprecherei befasst hat; auch an rhetorischen Schmuck ist nicht zu denken, weil ja die Angaben des Libellus und der ep. 187 ziemlich genau präzisiert sind und untereinander auffallend übereinstimmen. Wie schon Lux richtig eingesehen hat60, handelt es sich hier um ein politisches Programm, abgefasst ‘ne se solam iactet Grecia in imperiali philosophia et Romana potentia’61. Wie es aber möglich wurde, dass ein solches Programm in der unmittelbaren Umgebung des Kaisers, gleichsam mit der Autorisierung des Kaisers selbst entstand, hat Lux nicht genügend erklären können, weil er die Politik Ottos nicht von seinen Phantastereien lösen wollte; er gibt sich mit der Bemerkung zufrieden, dass der Text ‘mit keinem Worte von der direkten Wiederherstellung des altrömischen Kaiserreiches spricht’62. Auch Lux hat die Vorstellung Giesebrechts, die Einleitung zum Libellus sei nur das isolierte und schattenhafte Hirngespinst Gerberts, nicht revidiert, obwohl doch politische Luftschlösser mit dem Gesamtin halt seiner Briefe schwerlich vereinbar sind.
In einem Brief, den Gerbert im Namen Ottos an Papst Gre-
gor V. schrieb63, der also sicher ihren gemeinsamen Standpunkt vertritt, findet man ein zweites Element dieser Politik, das sich später während seines Pontifikates bemerkbar machen wird. Otto deutet darauf hin, dass der Papst und er nicht nur ‘sanguine linea’, sondern auch ‘inter cunctos mortales quadam sui generis eminentia’ verbunden sind; deshalb, sagt er, ‘affectuum qualitate circa Domini cultum non dispares esse debemus’. Es ist hier keineswegs bloss eine diplomatische Höflichkeit gemeint, wie aus unseren allgemeinen Betrachtungen über ‘Staat’ und ‘Kirche’ schon hervorgeht; im Gegenteil, hier ist bereits die Grundlage des künftigen Zusammenarbeitens Ottos und Silvesters, die theoretische Grundlage des kaiserlich-päpstlichen Verhältnisses überhaupt, in wenigen Worten gegeben. Die augustinische Tradition des Regierungssystems würde man kaum knapper und prinzipieller formulieren können.
Bei Gerbert kommen also vereinigt vor das ‘Verwaltungsprogramm’: ‘affectuum qualitate circa Domini cultum non dispares esse debemus’ und das ‘Weltprogramm’: ‘Nostrum, nostrum est Romanum imperium’. Diese beiden Punkte müssen wir vorläufig festhalten. Bevor wir aber ihre Tendenz näher untersuchen, empfiehlt es sich zu erforschen, wieweit diese Gedanken sich auf Gerbert selbst beschränken, wieweit sie einem grösseren Kreise angehören. Die genannten Programmpunkte und die Titulatur ‘servus Jesu Christi et Romanorum imperator augustus etc.’ berühren sich ja in auffallender Weise; es liegt also auf der Hand, an einen allgemeineren geistigen Zusammenhang zu denken.
In dieser Beziehung sind an erster Stelle die Forschungen von Hermann Bloch über den Bischof Leo von Vercelli64 für uns wichtig. Dieser Bischof Leo hat, wie Bloch überzeugend beweisen konnte, unter Otto III. und Heinrich II. eine bedeutende Rolle gespielt. Bloch leitet das vornehmlich ab aus handschriftlichen und stilistischen Kombinationen65. Schon Sickel hatte vermutet, dass DO III 323, 324, 383, 384 und 388 von Leo geschrieben waren. DO III 3S9, bekanntlich durch Wilmans und Ranke als unecht verurteilt, und die drei Capitulario Ottos, De servis libertatem anhelantibus, De
praediis ecdesiarum non alienandis und De iustitio66 zeigen damit eine gewisse Verwandtschaft. Bloch konnte nachweisen, dass diese Stücke ‘von demselben Manne herrühren; in ihnen verstreute Wendungen ... lassen mit Sicherheit erkennen, dass als ihr Verfasser Leo von Vercelli anzusehen ist’67. Weiter erinnert noch DO III 331 an seinen Stil; ausserdem schrieb Bloch, zweifellos mit Recht, zwei Gedichte, die ‘Versus de Gregorio papa et Ottone augusto’ und die ‘Versus de Ottone et Heinrico’68 demselben Leo von Vercelli zu.
Über sein Leben wissen wir einige Einzelheiten69. Zum ersten Male findet man Leo 996 in Mainz, wo er am Hof war; er wird dort ‘episcopus palacii’, genannt70. Vor dem Datum des Paveser Gesetzes, 20. Sept. 998, wurde er Bischof von Vercelli71; später kommt er vor als kaiserlicher Missus72, schliesslich 1001 als ‘logotheta’73.
Diese bedeutende Figur, die man vor den Untersuchungen Blochs kaum dem Namen nach kannte, muss sich ungefähr im Frühling 997 mit Gerbert im Verbindung gesetzt haben74. Die Beziehungen der beiden Männer zum Kaiser laufen nahezu parallel. Die Urkunde für Vercelli von Mai 99975 erwähnt Silvester II. mit Heribert von Köln und Hugo von Tuscien als Fürbitter für Leo. Ottos Schenkung an die Kirche76, an der auch Silvester selbstverständlich beteiligt war, ist eigenhändig von Leo abgefasst worden77. Die ‘Versus de Gregorio papa et Ottone augusto’ erwähnen den Namen Gerbert. Man darf also vermuten, dass ihre politischen Ansichten sich gleichfalls manchmal berührt haben.
Auch Bloch meint, dass Leo ‘der Vertraute, um nicht zu sagen der Träger der kaiserlichen Politik gewesen zu sein scheint’78. Seines Erachtens ist auch der Titel ‘servus apostolorum’ Leo zu verdanken79; er versäumt aber, diesen Titel und seinen geistigen Inhalt aus der Weltanschauung des frühen Mittelalters herzuleiten und gerät so in eine psychologische Spekulation über den Unterschied zwischen Leo und dem Kaiser selbst, die er nicht weiter motiviert hat. Freilich beabsichtigten, nach Bloch, beide das Zusammenarbeiten von Kaiser und Papst; Otto aber wäre der Mystiker, schwankend zwischen seinen ‘cäsaristischen’ und ‘asketischen’ Idealen,
Leo dagegen der überlegte politische Weltmann gewesen80. Trotzdem er gesteht: ‘die innige Verbindung der kaiserlichen und kirchlichen Herrschaft war sehr real’81, trotzdem er den Zusammenhang zwischen den letzten Regierungsjahren Ottos III. und der Politik Heinrichs II. zugibt, verzichtet Bloch nicht auf den aus der Weltanschauung der Romantik herrührenden Gegensatz zwischen Welt und Askese, den wir oben in dieser Form als einen Anachronismus abgewiesen haben. Dadurch bleibt ein innerer Widerspruch; denn die eigentümliche ‘weltlich-geistliche’ Tendenz, die auch der Politik Leos anhaftet, und die wir jetzt mit dem Programm Gerberts zu vergleichen haben, ist unlöslich verbunden mit der ‘asketischen’ Tendenz in dem persönlichen Leben des Kaisers82. Ihre gemeinschaftliche Basis ist die begriffliche Untrennbarkeit von ‘Staat’ und ‘Kirche’ im mittelalterlichen Denken.
Gerbert und Leo von Vercelli kommen also gleichzeitig in der Umgebung Ottos vor, haben beide, wie sich aus den geschriebenen Resten ergibt, im Hofkreise gelebt. Welchen Inhalt haben diese geschriebenen Reste, die Bloch Leo zuschreibt, und wie verhält sich dieser Inhalt zum Programm Gerberts?
Die bereits genannte Urkunde für das Bistum Vercelli83 fasst die politischen Absichten des Kaisers folgendermassen zusammen: ‘ ... ut libere et secure permanente Dei ecclesia prosperetur nostrum imperium, triumphet corona nostre militie, propagetur potentia populi Romani et restituatur res publica84, ut in huius mundi hospitio honeste vivere, de huius vite carcere honestius avolare et cum Domino honestissime mereamur regnare’. Bloch glaubte in dieser prinzipiellen Erörterung die eigentümlichen Gedanken der Politik Ottos III. zu entdecken85. Wir können dieser Meinung nur teilweise beipflichten. Dass die Politik Ottos im Zeichen dieser Gedanken gestanden hat, ist nicht zu bezweifeln, ebensowenig, dass sie in ihrer Verwirklichung ihr höchstes Ziel gesehen hat. Es handelt sich hier aber um keine Ausnahmestellung persönlichster Art, sondern um eine Verschärfung der längst wirksamen Tendenzen. Die Vercelleser Urkunde spricht in erster Linie die allgemeine augustinische Auffassung von ‘Staat’ und
‘Kirche’ aus, und sogar in besonders klarer und unzweideutiger Weise. Wir haben hier nicht die irrealen Visionen einer einseitig religiös veranlagten Natur vor uns, die mit verworrenen Begriffen arbeitet; die Politik wird hier nicht plötzlich von weltfremden Elementen korrumpiert; es liegt vielmehr die rücksichtslose Durchsetzung der ottonischen Tradition vor. Wenn Bloch also ‘ut libere et secure permanente Dei ecclesia prosperetur nostrum imperium’üibersetzt mit: ‘dass neben Gottes freier unvergänglicher Kirche (unser) Reich erblühe’86, so ist das durchaus unrichtig. War wissen ja, dass das frühe Mittelalter die Begriffe Staat und Kirche nicht scheidet, dass die Ecclesia weltliche und geistliche Macht umfasst. Gemeint ist hier, ‘dass unser imperium (nicht “Reich”, sondern die weltliche Macht in der Ecclesia) erblühe unter der Bedingung, dass die Ecclesia Dei sich frei und unvergänglich behaupte’. Unter derselben Bedingung ‘triumphet corona nostre militie etc.’ Charakteristisch augustinisch ist auch der Schluss; der relative Wert der irdischen Güter (in huius mundi hospitio honeste vivere) wird im Lichte der Ewigkeitswerte als Stufe anerkannt, die Erde als Vorbereitung zum Himmelreich gesehen.
Scharf wird hier formuliert, was eigentlich die übliche Formel des Protokolles ‘Otto divina favente dementia imperator augustus’ unauffälliger schon aussagt. Der beiläufige Ausdruck ist bei Leo von Vercelli wichtigster Programmpunkt geworden.
Einen ähnlichen Fall findet man in der vielbesprochenen Schenkung der acht Grafschaften an den Papst87. In diesem Diplom tritt das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Macht, die Erbschaft der ‘Civitas Dei’, in durchaus merkwürdiger Form in den Vordergrund. Möglicherweise bildet die Schenkung den Schlussakt zu einem bereits unter Otto und Gregor V. enstandenen Konflikt über die ‘octo comitatus qui sub lite sunt’88. Über diesen Konflikt wissen wir aber weiter nichts; nur die Tatsache der wiederholten Schenkung derselben Grafschaften in zwei Diplomen konnte diese Vermutung stärken. Bloch leitet aus dem Inhalt von DO III 389 ab, dass es erst im Jahre 1001 gelang, ‘dank der persön-
lichen en gen Verbindung zwischen Otto III. und Silvester, einen Ausgleich zu Stande zu bringen, durch den zwar der Gegenstand des Streites, jene acht Grafschaften, der römischen Kirche überlassen. dafür aber wenigstens der Rechtsstandpunkt des Reiches mit einer Schärfe und Entschiedenheit gewahrt wurde, die nur in den Zeiten des Investiturstreites ihres Gleichen gefunden hat’89. Auch hier trägt Bloch der weit allgemeineren Bedingtheit des kaiserlich-päpstlichen Zusammenarbeitens keine Rechnung. Denn, sei es, dass es einen Konflikt gegeben hat oder nicht90, der Inhalt der Urkunde hat damit wenig zu tun. Wir zitieren:
‘Romam caput mundi profitemur, Romanam ecclesiam matrem omnium ecclesiarum esse testamur, sed incuria et inscientia pontificum longe sue claritatis titulos obfuscasse. Nam non solum quae extra urbem esse videbantur, vendiderunt et quibusdam cdlluviis a lare Sancti Petri alienaverunt, sed quod absque dolore non dicimus, si quid in hac nostra urbe regia habuerunt, ut maiori licentia evagarentur, omnibus iudicante pecunia in commune dederunt et Sanctum Petrum, Sanctum Paulum, ipsa quoque altaria spoliaverunt, et pro reparatione confusionem induxerunt. Confusis vero papaticis legibus et iam abiecta ecclesia Romana in tantum quidam pontificum irruerunt, ut maximum partem imperii nostri apostolatui suo coniungerent, iam non querentes quae et quanta suis culpis perdiderunt, non curantes quanta ex voluntaria vanitate effuderunt, sed sua propria, utpote ab illis dilapidata dimittentes, quasi culpam suam in imperium nostrum retorquentes, ad aliena, id est ad nostra et nostri imperii maxime migraverunt. Hec sunt enim commenta ab illis ipsis inventa quibus Johannes diaconus cognomento Digitorum mutilus preceptum aureis litteris scripsit et sub titulo magni Constantini longi mendacii tempora finxit. Hec sunt etiam commenta quibus dicunt quendam Karolum sancto Petro nostra publica tribuisse. Sed ad hec respondemus, ipsum Karolum nichil dare iure potuisse, utpote iam a Karolo meliore fugatum, iam imperio privatum, iam destitutum et adnullatum; ergo quod non habuit dedit, sic dedit sicut nimirum dare potuit, utpote qui male adquisivit et diu se possessurum non
speravit. Spretis ergo commenticiis preceptis et imaginariis scriptis ex nostra liberalitate sancto Petro donamus que nostra sunt, non sibi que sua sunt, veluti nostra conferimus. Sicut enim pro amore sancti Petri domnum Siluestrum magistrum nostrum papam elegimus et Deo volente ipsum serenissimum ordinavimus et creavimus, ita pro amore ipsius domni Siluestri pape sancto Petro de publico nostro dona conferimus, ut habeat magister quid principi nostro Petro a parte sui discipuli offerat. Otto igitur comitatus pro amore magistri nostri domni Siluestri pape sancto Petro offerimus et donamus, ut ad honorem Dei et sancti Petri cum sua et nostra salute habeat teneat et ad incrementa sui apostolatus nostrique imperii ordinet.’ Etc.
Wir wollen augenblicklich die ‘römische Frage’ und die Ablehnung der konstantinischen Schenkung beiseite lassen91. Es kommt erst darauf an zu untersuchen, ob und inwiefern hier nur ein persönlicher Konflikt im Spiel gewesen ist. Weichen Sinn haben die scharfen Äusserungen des Kaisers gegen die Päpste, in einer Zeit, die sich eben einer engen Verbindung der kaiserlichen und päpstlichen Gewalten rühmen konnte? War es so, wie Bloch meint92, dass Otto sich hier mit einem stolzen theoretischen Hinweis auf die Rechte des ‘Reiches’ zufriedengab und der schlaue Papst sich inzwischen der begehrten Sachen bemächtigte? Diese letzte Interpretierung beweist noch einmal, wie wenig man dem Verhältnis von Regnum und Sacerdotium mit modernen Begriffen gerecht wird. Es lässt sich schon leicht einsehen, dass der Verfasser des betreffenden Diploms von diesen Begriffen gar nichts weiss. Die ganze Peroration, welche die Einleitung bildet, ist, nicht nur dem Inhalt, sondern auch der Ausdrucksform nach, eine Anklage gegen die Korruption der Personen, welche den päpstlichen Stuhl innehatten. Sie ist eine Verteidigung des Pontifikates selbst. Das Pontifikat in abstracto erscheint dem mittelalterlichen Menschen konkret und anschaulich in der Gestalt des heiligen Petrus93. Man beachte, wie der Verfasser sich bemüht die Freveltaten der Päpste als eine dem Pontifikate, d.h. dem heiligen Petrus, angetane Schmach, und ebenso die Schenkung Ottos als eine Schenkung an den Apostel darzu-
stellen94. Gegenüber der ‘Romana ecclesia mater omnium ecclesiarum’ steht die ‘incuria et inscientia pontificum’, gegenüber dem Apostel Petrus stehen seine unwürdigen Stellvertreter. Es folgt dann eine ausführliche Aufzählung ihrer Sünden und schliesslich die logische Folgerung: ‘Sicut enim pro amore Sancti Petri domnum Siluestrum magistrum nostrum papam elegimus ... ita pro amore ipsius domni Siluestri pape Sancto Petro de publico nostro dona conferimus. ...’
Der Gedankengang ist also sehr einfach. Indem Otto die allumfassende Macht der Ecclesia anerkennt95, rügt er die Päpste, die dem Apostel Petrus untreu geworden sind. Er lehnt ihre falschen Ansprüche ab, schenkt aber aus freiem Willen dem ‘pro amore Sancti Petri’ gewählten Papst Silvester die acht Grafschaften. Aus eigener Machtvollkommenheit, der Machtvollkommenheit des Imperiums in der Ecclesia, erteilt der Kaiser dasjenige, was seinem Machtgebiete angehört, seinem Mitarbeiter, der Petrus auf Erden mit Würde repräsentiert; ‘ex nostra liberalitate sancto Petro donamus que nostra sunt’. Wir finden hier eine sehr eingehende Feststellung der Grenzen der beiden Gewalten, die vorzüglich zur allgemeinen Reichspolitik der Ottonen stimmt. Nur wenn man von der anachronistischen, durch den Text widersprochenen Voraussetzung ausgeht, der Papst habe sich gänzlich mit dem Papsttum identifiziert, kann man dazu gelangen, den Inhalt dieses Diploms als ein ‘Aufgeben von Rechten des Reiches’ zu betrachten. Die Schenkung ist ja ein neuer Beweis dafür, dass der politische Kreis um Otto III. sich rastlos bemühte, gerade diese Rechte zu beschützen, das Imperium unverkürzt in seiner Stellung in der Ecclesia zu behaupten. Ob also wirklich ein Konflikt zwischen Kaiser und Papst bestanden hat oder nicht, macht keinen Unterschied; die Urkunde wäre auch ohne einen Konflikt durchaus normal. Sie ist eine persönliche Schenkung, wie auch DO III 228 eine persönliche Schenkung ist. (‘habeat magister quid principi nostro Petro a parte sui discipuli offerat’); sie macht erst recht begreiflich, welches Prinzip Gregor V. und Silvester II. geführt hat. Sie konnten die aufrichtigen Mitarbeiter Ottos sein,
weil seine Politik nicht den heiligen Petrus, sondern nur streitige Befugnisse traf; sie durften seine Politik energisch unterstützen, sogar gegen ihre Vorgänger, weil sie davon nur Vorteil für die Ecclesia erwarten konnten, um deren Interessen diese Vorgänger sich nicht gekümmert hatten.
Die Urkunden Leos von Vercelli weisen also erstens in dieser Beziehung ein konsequentes Verfahren auf, dass sie weder eine ‘Reichs’politik noch eine ‘kirchliche’ Politik, sondern eine ausgesprochen ‘ecclesiastische’ Politik vertreten. Nur unter der Bedingung, dass die Ecclesia Dei sich behaupte, kann das Imperium erblühen (DO III 324); die Ecclesia kann sich aber nur dann behaupten, wenn dem Imperium die ihm gebührenden Rechte gewährt werden, d.h. wenn das Imperium über die irdischen Güter verfügen kann. (DO III 389). Diese ‘ecclesiastische’ Politik lehnt die weltlichen Ansprüche der früheren Päpste (auf Grund der konstantinischen Schenkung entschieden ab, weil sie darin einen Eingriff in die Rechte der ‘weltlichen’ Macht erblickt, welche die Harmonie zwischen den Gewalten zerstört. Sie ist demnach eine Politik auf der Basis der augustinischen Gesellschaftslehre, die, im Gegensatz zu der gleichfalls ‘augustinischen’ Politik Gregors VII., die Rechte des Imperiums mit Genehmigung des Papstes kräftig betont.
Diese Auffassung wird noch bestätigt durch die zwei Gedichte, die man Leo von Vercelli aus guten Gründen zuschreibt, die ‘Versus de Gregorio papa et Ottone augusto’ und die ‘Versus de Ottone et Heinrico’96. Das erste Gedicht ist wohl ungefähr April 998, das zweite am Ende des Jahres 1002 entstanden. Schon Dümmler vermutete, dass ein und derselbe Autor sie geschrieben hätte; Bloch hat diese Annahme präzisiert und Stil und Gedankenform mit der bekannten urkundlichen Produktion Leos in Verbindung gebracht. Auch hier aber, wo er noch einmal den Gedankenkreis des Vercelleser Bischofs betrachtet, verwendet er die Begriffe ‘weltlich’ und ‘geistlich’ (und infolgedessen ihre ‘Verbindung’) ohne weitere inhaltliche Kritik, so dass der Zusammenhang mit den Zeitanschauungen vernachlässigt wird und die politischen Auffassungen Leos einseitig als ein auf eine enge Gruppe be-
schränktes Ideal erscheinen. Das Gedicht an Gregor fängt folgendermassen an:
Schon gleich offenbart sich die innige Verbindung zwischen dem ‘weltlichen’ und ‘geistlichen’ Rom, die man auch in den Diplomen Leos vorfindet. Ebenfalls wird Petrus als leibliche Person eingeführt97:
Bereits wird ersichtlich, für welche Verbindung der Verfasser den heiligen Petrus herbeiführt; unvergleichlich klar aber schildert er den augustinischen Boden der mittelalterlichen Verwaltung in den Versen 13 bis 18:
Und 28 bis 33:
Nirgends wurde die Politik Ottos III. in ihrer ‘ecclesiastischen’ Tendenz und in der besonderen Gestaltung dieser Tendenz durch Leo von Vercelli unzweideutiger zusammengefasst. Kaiser und Papst sollen die Welt in Eintracht regieren; sie haben beide den bestimmten Kreis ihrer Befugnisse, in dem sie auf Erden tätig sind, um den Gottesstaat zu verwirklichen. Das ist die allgemeine Grundlage nicht nur der ottonischen, sondern der ganzen frühmittelalterlichen Politik100, die jetzt be i Leo in folgender Form erscheint. Der Papst ist als Verwalter der Sakramente, als Vertreter des heiligen Petrus, durchweg der Erstgenannte; er wird durch den Dichter fortwährend mit ‘tu’ angeredet. Die Stellung des Papstes wird auch hier, seiner ‘geistlichen’ Bedeutung nach, anerkannt, wie schon Gelasius in seinem Brief an Kaiser Anastasius es gefordert hatte101. Nachdrücklich aber wird die ‘weltliche’ Macht dem Kaiser vorbehalten; die kaiserliche Macht wird besonders akzentuiert in dem Verse ‘sub caesaris potentia purgat papa secula’. Sogar tritt hier der Kaiser plötzlich in den Vordergrund; wir spüren hier eine der Zeit Heinrichs IV. und Gregors VII. entgegengesetzte politische Lage. Von der Umbildung der augustinischen Grundgedanken in spezifisch hierarchischem Sinne durch den Papst ist hier noch nicht die Rede; weil der Papst auch in der Welt des Zeitlichen tätig ist, hat er sich in ‘weltlichen’ Angelegenheiten dem Kaiser zu fügen. Von dieser besonderen Betonung abgesehen, ist also der Inhalt des Gedichts rein augustinisch; namentlich die Strophe ‘vos duo luminaria ... illustrate ecclesias’ lässt keinen Zweifel mehr übrig, wie man sich das beabsichtigte Verhältnis von Regnum und Sacerdotium zu denken hat.
Die ‘Versus de Ottone et Heinrico’, mit denen wir uns in einem anderen Zusammenhang noch zu beschäftigen haben102, sind in dieser Hinsicht weniger charakteristisch. Sie besingen Otto nach seinem Tode; seine Stellungnahme zum Papsttum kommt nicht zur Sprache. Immerhin ist der Anfang wieder auffallend:
Die Übersetzung von ‘ecclesia’ mit ‘Kirche’ wäre auch hier gänzlich verfehlt. Die ecclesia umfasst, wie sich aus der Strophe ergibt, das imperium, sie ist notwendige Vorbedingung zur Ausübung des imperiums überhaupt. In beiden Gedichten also wird der Begriff ‘ecclesia’ ausdrücklich in der augustinischen Bedeutung gebraucht, ihre Verwaltung durch Kaiser und Papst gemeinsam als selbstverständlich vorausgesetzt; und nur, wenn man moderne Abstraktionen, wie ‘Staat’ und ‘Kirche’ den realen Verhältnissen substituiert, kann man bereits in dieser Zeit auf eine prinzipielle Verschiedenheit der Richtlinien bei den zwei Mächten schliessen.
Der Einwurf, die Gedichte Leos von Vercelli seien blosse Schwärmerei, Idealisierung ohne realen Anhalt, muss abgewiesen werden. Ihr Inhalt stimmt ja erstens genau zu den von Leo abgefassten Diplomen; poetische figürliche Sprache kann hier also nicht im Spiel sein. Die dichterische sowie die staatsmännische Tätigkeit Leos erweist sich als das Produkt einer und derselben religiös-politischen Weltanschauung. Zweitens aber beschränkt sich diese Weltanschauung nicht auf Leo von Vercelli. Wir können jetzt feststellen, dass der Programmpunkt Gerberts ‘affectuum qualitate circa Domini cultum non dispares esse debemus’, der sein späteres Verhalten als Papst Silvester II. beherrscht hat, genau dasselbe ist, wie das Programm des Logotheten; beide fussen auf den augustinischen Gedanken von dem Staat Gottes, beide betrachten die Einheit von Regnum und Sacerdotium als die letzte Denkbarkeit, die ‘weltliche’ Oberherrschaft des Kaisers als eine Notwendigkeit. Und diese gemeinschaftliche politische Überzeugung ist wieder konform der oben untersuchten Formel des Protokolles: ‘Otto tercius servus Jesu Christi et Romanorum imperator augustus secundum voluntatem dei salvatoris nostrique liberatoris’. Die Urkunden, die Briefe Gerberts und die Diplome und Gedichte Leos von Vercelli enthalten also das Fundament der Politik des Kreises um Otto III., einer Politik, die man möglichst streng genommen eine konsequent-augustinische nennen darf.
Wir sind berechtigt, von einem Kreis zu sprechen, weil eben die genauere Differenzierung der Personen um Otto III. (Ger-
bert, Leo von Vercelli) lehrt, dass ihre Pulitik auf ein bestimmtes Prinzip gegenüber den Problemen der Verwaltung zurückzuführen ist. Auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten offenbart sich diese gemeinschaftliche Tendenz. Das Paveser Gesetz vom 20. Sept. 998103, an dem Gerbert und Leo beteiligt gewesen sind104, zeugt für einen zielbewussten und, wie Hartmann schon gesagt hat, in dieser Zeit fast einzigartigen Versuch, durch eine allgemeine Massregel soziale Verhältnisse zu ordnen. Hartmann sieht in diesem Gesetz, das eine Zentralisation der Lehnsgüter durch Beschränkung der Erblichkeit beabsichtigte, wohl mit Recht ‘den konsequenten Abschluss der ottonischen Wirtschaftspolitik’105. Wir fügen hinzu, dass es gerade deshalb vorzüglich passt zu der allgemeinen Verwaltungspolitik Ottos III., die Hartmann als eine Phantasterei abgelehnt hat, die aber, wie wir zu beweisen suchten, gleichfalls einen konsequenten Abschluss bedeutet; ein Abschluss der ottonischen Reichspolitik, dessen Nachwirkung sich in der Zeit Konrads II. noch bemerkbar macht106.
Über die Wechselwirkung der Persönlichkeiten in diesem Kreise bleibt man im Ungewissen. Die schriftlichen Reste reichen nicht aus, weil eine einheitliche Biographie Ottos III., die sich mit dem Gegenstand hätte beschäftigen können, nicht überliefert wurde. Die Sonderbiographien konzentrieren sich ja nicht auf den Kaiser als Mittelpunkt; sie gehen von dem beschriebenen Heiligen aus, widmen nur beiläufig den Nebenfiguren ihr Interesse. Von Gerbert von Aurillac und Leo von Vercelli hat die moderne Wissenschaft wenigstens die rohe Form ihrer öffentlichen Persönlichkeit feststellen können. Andere Personen, die uns häufig in der Umgebung Ottos begegnen und dort zweifellos eine Rolle gespielt haben, bleiben dagegen Namen ohne Anschauung. Der Erzkanzler Heribert von Köln z.B. wird durch seinen Biographen Lantbert ausführlich geschildert107, nur nicht in seinen politischen Handlungen! ‘Quotiens cum imperatore Romam ierit et redierit, utque augustus arcem imperii, res Italiae moderando, disposuerit, potius regiae videtur inscribendum chronicae quam in laudem sancti violenter inflectere’108. Mit diesen Worten entschuldigt sich der Autor für die fehlende Würdi-
gung der politischen Qualitäten Heriberts, die wir freilich durch die Urkunden einigermassen kennen lernen, ohne jedoch daraus mehr als erne mibestimmte Figur mit verschwommenen Umrissen gewinnen zu können. Zweifellos aber gehörte er dem ottonischen Kreise an, wie sich schon ergibt aus seinen Titeln ‘archilogotheta’109 und ‘logotheta principalis’110.
Ebensowenig lässt sich über die Persönlichkeit des Markgrafen Hugo von Tuscien111 und ihren Anteil an der Politik Ottos endgültig Aufschluss geben. Dass er zu den intimen Freunden des Kaisers gerechnet werden muss, beweist seine wichtige Stellung in den Urkunden; nach 996 befindet er sich stets in Ottos Umgebung; er war offenbar sein vertrauter Berater112. Man darf vermuten, dass er die ‘ecclesiastische’ Politik Gerberts (Silvesters) und Leos genau gekannt hat; man findet ihn wenigstens in engster Verbindung mit beiden Männern113.
Inwiefern der Erzieher Ottos, der Bischof Bernward von Hildesheim, mit dieser Politik einverstanden gewesen ist, muss wieder dahingestellt bleiben. Dass Otto und Silvester in seinem Konflikt mit Willigis von Mainz sich völlig für ihn entschieden,114 kann nur zeigen, dass er äusserlich immer nachgegeben hat. Sein Biograph Thankmar115 deutet aber an, dass er Beschwerden gehegt haben muss116, die übrigens aus seinem persönlichen Verhalten als Lehrer zum Schüler schon herzuleiten sind117. Immerhin ist es wahrscheinlich, das Bernward im eigentlichen Sinne zu den Vertrauten des Kaisers gehört hat118.
Im allgemeinen kann man behaupten, dass der leitende Gedanke des Regierungssystems Ottos III. durch die oben angeführten Äusserungen Gerberts und Leos von Vercelli am besten wiedergegeben wird, dass aber der Anteil der verschiedenen Persönlichkeiten schwerlich abzugrenzen ist. Nur dies lässt sich jetzt bedingungslos feststellen: die Grundlage der Politik, die wir als ‘ecclesiastisch’ bezeichnet haben, gehört weder der Person noch der kurzen Periode Ottos III. ausschliesslich an, ist also sicherlich nicht als der Traum eines Phantasten zu betrachten, sondern als der energische Ver-
such einer bestimmten Gruppe, die vorliegenden Ideen spezifisch umzubilden, die damaligen Verhältnisse in der Ecclesia Dei auf Erden auszunutzen, die Ansprüche des Imperiums im Staat Gottes nachdrücklich geltend zu machen und so die göttliche Mission der ‘weltlichen’ Macht auf ihrem Gebiete neben der des Papsttums hervorzuheben.
Man kann nicht leugnen, dass die Situation sehr günstig war. Das Papsttum war durch den Kaiser aus seinem Verfall emporgehoben worden; Männer wie Gerbert von Aurillac und Leo von Vercelli, gänzlich durchdrungen von der augustinischen Staatsidee, hatten sich der Verteidigung dieser ‘imperialistisch’-augustinischen Politik gewidmet. Der Kreis um Otto III. vertrat also ein Ideal, dessen Vorgeschichte unmittelbar aus der Vergangenheit des sächsischen Hauses und der Kurie abzuleiten war; es drückte die Überlegenheit des Imperiums in den letzten Jahrzehnten aus, ohne der ideellen Autorität des Papsttums Abbruch zu tun. Es fragt sich jetzt, wie diese ‘imperialistisch’-augustinische Gruppe, die in Rom ihr Zentrum hatte, in der Welt ihr Ideal realisieren wollte, welche politischen Mittel ihr dabei zur Verfügung standen und wie sie diese politischen Mittel in der Praxis verwendet hat. Wir müssen dann zunächst wieder zurückgreifen auf das Programm Gerberts, und jetzt besonders auf den Passus: ‘Nostrum, nostrum est Romanum imperium’.
Wir haben oben S. 452 schon bemerkt, dass hier von einer leeren Phantasterei nicht die Rede sein kann. Dagegen spricht nicht nur alles, was wir über die öffentliche Persönlichkeit Gerberts aus seinen Schriften wissen, sondern am meisten der Umstand, dass eine solche sinnlose Äusserung eines prominenten Staatsmannes im vorliegenden Fall direkt lächerlich und sogar gefährlich gewesen wäre, wenn sie sich nicht auf Tatsachen hätte stützen können. Wie gefährlich die Lage in dem Jahre 997 war, als dieses Programm verfasst wurde, hat neuerdings Schramm in einigen Schriften eingehend ausgeführt119. Wir müssen aber vorher die Tendenz der Ottonenpolitik kurz überblicken, damit die Situation während der Regierung Ottos III. nicht wie eine isolierte Periode erscheine120.
Die ‘grosse’ Politik dei Ottonen, die mit Otto I. anfängt, ist, was Italien und Byzanz betrifft, in vieler Hinsicht eine Fortsetzung der Politik Karls des Grossen. Das ist verkannt worden, weil in der Wahl der praktischen Mittel selbstverständlich ein beträchtlicher Unterschied aufzuweisen ist121. Dennoch, wenn man die Richtlinien der Diplomatie des sächsischen Hauses ermitteln will, hat man häufig in der Zeit Karls des Grossen den geistigen Boden dieser Diplomatie zu suchen. Mit der Kaiserkrönung im Jahre 800 wird ja das merkwürdige Dilemma geschaffen, dessen Bedeutung, scheinbar nur theoretischer Art, für die Mittelmeerpolitik der kommenden Jahrhunderte entscheidend gewesen ist: in dem Staat Gottes gab es jetzt zwei gleichberechtigte Mächte, das fränkische und das byzantinische Imperium, während Augustin nur eine ‘weltliche’ Macht neben dem Sacerdotium kannte, da das alte römische Reich Orient und Okzident wirklich unter einem Kaiser vereinigt gesehen hatte. Allerdings hatte Karl gerade die Absicht, die Einheit des römischen Reiches wiederherzustellen; die Kaiserkrönung bezweckte ja nichts mehr oder weniger, als die Erhebung des fränkischen Königtums zum imperium romanum, d.h. die Beseitigung des byzantinischen Kaisertums122. Nach der Vorstellung der Zeitgenossen war das Imperium von den Griechen auf die Franken übertragen worden, weil die Regierung in Byzanz als unfähig, sogar als ketzerisch betrachtet wurde. Ihr gegenüber proklamierte sich Karl als der imperator felix, als der einzige ‘weltliche’ Vertreter der Civitas Dei, wie sich aus seinem Titel ‘pacificus’ deutlich ergibt; zugleich erkannte er den Glaubensprimat des Papstes in unumschränkter Form an; er stellte sich also gänzlich auf den Boden der augustinischen Gedankenwelt123. Bekanntlich war die Kaiserkrönung nicht der einzige Versuch, zu einer Union mit Byzanz zu gelangen; alle diese Versuche scheiterten aber und das Dilemma blieb.
Wir sehen hier zum ersten Male diese merkwürdige Hartnäckigkeit in der Geschichte des okzidentalen Kaisertums, die man vielfach als ‘phantastisch’ qualifiziert hat, die aber von Bernheim in ihrer tiefgehenden Bedeutung richtig gewürdigt worden ist. Denn diese Hartnäckigkeit wiederholt
sich bei den Nachfolgern Karls. Besonders interessant ist in dieser Hinsicht der von Bernheim124 zitierte Brief Kaiser Ludwigs II. an den byzantinischen Kaiser Basilios. Ludwig schreibt dort: ‘Unum est enim imperium Patris et Filii et Spiritus Sancti, cuius pars est ecclesia constituta in terris, quam tamen Deus nec per te solum nec per me tantum gubernari disposuit, nisi quia sumus tanta ad invicem caritate connexi, ut non iam divisi sed unum existere videamur’125. Hier wird der Einheitstrieb motiviert als eine Notwendigkeit, obgleich er, wie man weiss, im Widerstreit steht mit den andauernden Reibungen zwischen Ost und West, im Widerstreit auch mit der Haltung der Byzantiner, die gewöhnlich von dieser Einheit nichts wissen wollten. Wie sich aus dem Brief ergibt, findet man die Lösung, wo man sie suchen soll: in der begrifflichen Form der frühmittelalterlichen Staatsidee, die als Denknotwendigkeit die ideelle Einheit des Imperiums in sich trug. Dass sich damit unausgesetzt Spekulationen rein praktischen Gehalts verbanden, dass diese ideelle Einheit überhaupt Denkgrenze, nicht Denkproblem war, brauchen wir nach unserer Ausführung im vorhergehenden Kapitel wohl nicht mehr zu motivieren. ‘Ideell’ nennen wir das Einheitsprinzip, weil es nie schlechthin aus materiellen Gründen erklärt werden kann, weil es nicht als Produkt, sondern nur als begriffliche Form der Mittelmeerpolitik der Ottonen angesehen werden soll.
Sobald die deutschen Kaiser ihre Aufmerksamkeit wieder den Weltproblemen widmen konnten, nahmen sie die politischen Beziehungen zu Byzanz von neuem auf. Eine Tatsache, die um so mehr Beachtung verdient, weil manchmal einer Annäherung von Seiten der Byzantiner nicht das geringste Wohlwollen entgegengebracht wurde. Trotzdem kommen, neben kriegerischen Auseinandersetzungen, immer wieder Versuche vor, die Kluft zwischen Ost und West zu überbrükken, die alte Tradition des ungeteilten Kaisertums aufrechtzuerhalten. Freilich handelte es sich hier auch um ein lebhaftes Interesse für die Grenzgebiete in Süditalien126; aber nur aus den wechselnden territorialen Verhältnissen lässt sich die Hartnäckigkeit, von der wir oben schon gesprochen haben, nicht erklären. Es blieb ja nicht bei einer Konkurrenzpolitik,
die wegen der strittigen Gebiete schon verständlich gewesen wäre, sondern daneben suchte die Diplomatie der Ottonen unleugbar eine prinzipielle Gleichstellung mit Byzanz, sei es in der Form einer Aussöhnung durch Eheverbindungen, sei es durch eine militärische Entkräftung der byzantinischen Herrschaft. Der scheinbare Widerspruch zwischen friedlichem Heiratsantrag und gewaltsamer Eroberung ist nur verständlich, wenn man vor Augen hat, dass sich beide Äusserungen auf die politische Notwendigkeit der Gleichstellung beziehen, eine Notwendigkeit also, die sich überall mit praktischen Problemen verbunden hat, aber nicht restlos aus diesen Problemen erklärt werden kann. Es ist das augustinische Weltbild, das sich niemals mit der Anwesenheit zweier weltlicher Gewalten vertragen konnte, obschon es sich damit in der Praxis zu wiederholten Malen abfinden musste, und das durch seine Forderung einer ideellen Einheit die Mittelmeerverhältnisse im zehnten und elften Jahrhundert häufig wesentlich mitbestimmt hat127.
Es ist allgemein bekannt, das Otto I. für seinen Sohn und künftigen Nachfolger energisch um eine Tochter des Kaisers Romanos II. werben liess128. Otto selbst hat auch die zwei Möglichkeiten: Verständigung oder Gewalt, 968 ausgesprochen129; und nachdem die Gesandtschaft Liutprands von Cremona, aus dessen ‘Legatio’130 wir den Bescheid der Byzantiner: ‘Vos non Romani, sed Longobardi estis’ kennen131, nur einen zweifelhaften Erfolg erreicht hatte, versuchte Otto tatsächlich eine Lösung durch die Eroberung Apuliens, freilich ohne Resultat. Schliesslich wurde der Konflikt nach der Ermordung des Nikephoros Phokas wieder vorläufig durch die Ehe Ottos II. mit Theophano beigelegt.
Dass es Otto I. weder um die Ehe, noch um die Eroberung Apuliens ausschliesslich zu tun war, ergibt sich bereits aus dem eigentümlich schnellen Wechsel von Verhandlung und Krieg. Otto fühlte sich als der Nachfolger Ludwigs II.132, dessen Auffassung über die Frage der zwei weltlichen Mächte aus seinem oben S. 486 zitierten Brief hervorgeht. Ottos Pläne umfassten sicherlich mehr als eine Allianz zwischen seinem Sohn und einer byzantinischen Prinzessin, mehr als eine Er-
weiterung seiner Grenzen; er hat sie nur nicht zur Ausführung bringen können.
Unter Otto II. dauert diese Politik im Zeichen der Konkurrenz und des Kampfes um Gleichstellung fort133; sie wurde jetzt sehr verschärft durch den Ende 981 ausgebrochenen Krieg. Im Zusammenhang damit führte die italienische Kanzlei den kaiserlichen Titel ‘imperator Romanorum’ ein134; sie beanspruchte damit das einzige wahre Imperium für den Kaiser des Okzidents, der über das alte Rom, obendrein die Stadt des heiligen Petrus, herrschte135. Die Einführung dieses Titels war eine erste theoretische Abegrenzung der Rechte der sächsischen Kaiser, die sich des Besitzes der wahren Kaiserstadt rühmen konnten. Der unzeitige Tod Ottos und das Auftreten der nach aussen lahmgelegten ‘Regentschaft’ brach aber auch dieses Stadium jäh ab; bis 994 fehlen dann wieder grosse Zusammenstösse.
Zu Anfang der selbständigen Regierungsperiode Ottos III. findet man demnach etwa folsendes Entwicklungsstadium. Die Frage der Weltherrschaft war unentschieden geblieben. In Byzanz setzte Basilios II. eine erfolgreiche Politik fort, im Westen hatte sich die ‘Regentschaft’ behauptet, ohne imstande gewesen zu sein, sich der Aussenpolitik hinlänglich zu widmen. Auch ist eine gewisse oberflächliche ‘Byzantinisierung’ des Westens in dieser Zeit unverkennbar. Nach Schramm kann man sogar ‘von einem byzantinischen Zeitalter in Bezug auf die kulturelle Vormachtstellung’ sprechen136. Immerhin soll man diesen kulturellen Einfluss nicht überschätzen, so wie man ihn früher unterschätzt hat137. Sicherlich ist es nicht bloss der persönlichen Anregung der Theophano zu verdanken, dass wir in Italien und in geringerem Umfang auch in Deutschland Spuren der byzantinischen Kultur konstatieren können; wie die Kunstproduktion138 und besonders die Porträtmalerei139 zeigen, war der Byzantinismus der Formen allgemein verbreitet. Trotzdem aber hat das Abendland inhaltlich sich nie mit Byzanz verstanden; welche Kluft besteht zwischen einem Gerbert und dem Gesandten Leo, dessen Rapporte wir unten behandeln140, erhellt aus der Lektüre ihrer Korrespondenzen. Die byzantinische Form stellte sich dort
ein, wo ein eigenes unabhängiges Ausdrucksmittel noch nicht gewachsen war: in dem visuellen Genuss der Malerei, in dem Luxus der Lebensausstattung. Der einschneidende Gegensatz von Gott und Teufel, von Friedenskaiser und Antichrist, mit dem die Literatur des Westens getränkt ist, wurde aber von dieser Byzantinisierung inhaltlich kaum berührt. Die Frivolität der Briefe des byzantinischen Staatsmannes ist den Schriften der geistlichen Politiker des Abendlandes, wie Thietmar, wie Gerbert, wie Leo von Vercelli, völlig fremd. Eine äusserliche Gewandtheit des Stiles mag in der Einleitung zum Libellus de Rationali et Ratione uti, teilweise auch in den Gedichten Leos von Vercelli geschickt übernommen worden sein: sie wirkt nichtsdestoweniger wie rhetorischer Zusatz; den eigentlichen Kern des ‘romanischen’ Denkens bildet ein schwerblütiger Pessimismus bezüglich des Wertes der irdischen Güter, ein gehobener Optimismus bezüglich der himmlischen Zukunft und ihrer Vorerscheinungen auf Erden; eine skeptische Zwischenstufe gibt es nicht.
Bekanntlich war Otto, als er einmal mündig geworden war, den byzantinischen Kulturformen, wie er sie schon frühzeitig bei seiner Mutter Theophano beobachtet haben kann, durchaus nicht abgeneigt; und sogar als entscheidend für seine geistige Entwicklung darf man den schon oft angeführten Brief ansehen, in dem er Gerbert um eine Vermehrung seiner ‘Grecisca subtilitas’ bittet141. Zugleich aber haben die Verhältnisse auch ihn genötigt, die Ottonenpolitik fortzusetzen, die ‘augustinische’ Autorität des okzidentalen Kaisertums zu bewähren, die Position des sächsischen Kaisers als die bevorzugte, die ideelle Einheit des Imperiums als eine Notwendigkeit zu prätendieren. Das Dilemma spitzt sich zu; der Kaiser und sein Kreis sehen einerseits ein, dass in der betreffenden politischen und kulturellen Lage die ‘grecisca subtilitas’ für die Bildung des Westens unentbehrlich ist, werden aber andererseits durch die nämliche politische und kulturelle Lage dazu gezwungen, Byzanz gegenüber eine spezifisch ‘okzidentale’ Politik zu führen. Wir haben jetzt zu untersuchen, wie der Kreis um Otto III. sich mit diesem Dilemma abgefunden hat, müssen dabei aber fortwährend in Erwägung ziehen, dass
die Byzantinisierung des Westens zwar sehr verbreitet gewesen ist, nie aber den Inhalt des westlichen Denkens mehr als formal umgemodelt hat. Die byzantinische Kultur hat hier nicht, wie Waitz zu glauben geneigt war, einen eigenen germanischen Kulturbesitz bedroht, sondern nur die kulturelle Manifestation des zehnten und elften Jahrhunderts formal ermöglicht. Dieses Verhältnis von Ost und West zeigt sich auch in der Politik Ottos III.
Das erste Symptom einer neuen zielbewussten Byzanzpolitik ist bereits 994 festzulegen, als Otto also noch ein vierzehnjährige Knabe war. Wie schon bemerkt wurde, ist von Verhandrungen während der ‘Regentschaft’ weiter nichts überliefert worden; solche Verhandlungen sind sogar als unwahrscheinlich zu betrachten. Aus einem Brief von Hugo Capet an die Kaiser Basilios und Konstantin142 ergibt sich nämlich, dass an eine positive Diplomatie der Theophano in Bezug auf ihre frühere Heimat nicht gedacht werden kann. Hugo macht dort den Kaisern den Vorschlag, ein Bündnis und eine Eheverbindung zwischen seinem Sohn Robert und einer byzantinischen Prinzessin zustande zu bringen, ein Versuch, der sich ohne Zweifel gegen die Autorität des deutsche Imperiums wendet und an sich schon ein Beweis dafür ist, dass Theophano in diesen Jahren dagegen wenig unternehmen konnte. Obendrein schreibt Hugo folgenden unzweideutigen Satz: ‘Etenim nobis obstantibus nec Gallus, nec Germanus fines lacesset Romani imperii’143. Schmeichelhaft nennt er das Imperium der Griechen das ‘imperium Romanum’, im Gegensatz zum ‘Germanus’; er nimmt sichtlich die Partei des Basileus, der sich ja buchstäblich genommen nicht länger aus sachlichen Gründen βασιλεὺς Ῥωμαιῶν nennen konnte, durch diese kleine, politisch aber nicht unwichtige Höflichkeit. Der Brief zeigt erstens, dass auch in dem ‘Frankreich’ der Capets das Interesse für die Mittelmeerfrage rege war und dass die Entwicklung der Nationalstaaten dadurch sogar beeinflusst wurde; zweitens, dass Hugo einen solchen Vorschlag in den betreffenden Umständen offenbar wagen konnte, ohne die Konkurrenz des deutschen Imperiums in dieser Hinsicht befürchten zu brauchen.
Die alte Ottonenpolitik aber mag durch einen zeitweiligen Blutmangel in der ‘Regentschafts’periode wenig in den Vordergrund getreten sein: dass ihr leitender Gedanke nichts weniger als tot war, ergibt sich aus den Ereignissen von 994144. Noch vor der formellen Selbständigkeit Ottos tagte im Herbst dieses Jahres eine Reichsversammlung, auf der man von neuem ein byzantimsches Heiratsprojekt, diesmal für den künftigen Imperator Otto III., plante; wenigstens wurde bald darauf wieder eine Gesandtschaft ausgesandt, geführt von Johannes Philagathos, dem Griechen aus Rossano, der schon unter Otto II. und Theophano eine Rolle gespielt hat145, und von dem Bischof Bernward von Würzburg, der aber unterwegs starb. Es ist ein Verdienst Schramms, darauf hingewieseh zu haben, dass dieser erneute Versuch, mit Byzanz Verbindung zu suchen, ein Wiederaufnehmen der üblichen ottonischen Politik bedeutet, das, wie das Datum ausweist, unmöglich von Otto selbst herrühren kann, sondern auf Adelheid und die Reichsgrossen zurückzuführen ist146; die Möglichkeit, dass auch jetzt dabei sehr konkrete Nebengedanken mitspielten, ist sogar keineswegs ausgeschlossen, weil weder Basilios noch Konstantin einen Sohn besassen und die Union der beiden Weltreiche durch die geplante Verbindung dem Ziele beträchtlich näher gerückt schien. Die Perspective dieses Heiratsprojektes ist also nicht phantastischer147 und noch weniger persönlicher Art; man brauchte allgemein für das Gedeihen des Imperiums den Glanz der Einheit der Mittelmeermächte und man versäumte nicht, jede Gelegenheit, die sich darbot, zu ergreifen und auszunutzen.
Wir wissen über den Aufenthalt des Philagathos in Byzanz nur dies, dass er keinen direkten Erfolg erzielt hat. Immerhin schickte Basilios eine Gegengesandtschaft unter einem gewissen Leo, der mit Philagathos die Reise nach Italien antrat. Aus den neun Briefen, die uns von seiner Hand erhalten sind148 und die seine Eindrücke über die Entwicklung seiner Mission wiedergeben, erhellt möglichst deutlich, wie tief der Unterschied war, der zwischen den Kulturstufen des byzantinischen und des deutschen Reiches um die Wende des zehnten und elften Jahrhunderts bestand. Es lässt sich das eben deshalb so
genau feststellen, weil in der Briefsammlung Gerberts von Aurillac eine inhaltlich ähnliche Quelle vorliegt. Von dem eigentümlichen antithetischen Denken des Westens, wie es sich, wie wir gesehen haben, in der Korrespondenz Gerberts ebensogut wie in der Chronik Thietmars offenbart, ist in den Rapporten Leos keine Spur zu entdecken. Sein Gedankengang ist beherrscht von einer rücksichtslosen, völlig areligiösen Skepsis: ihn kennzeichnet ein politischer ‘Rationalismus’, der dem heutigen Denken begrifflich viel näher steht als dem abendländischen des frühen Mittelalters. Die Briefe Leos sind demnach äusserst wertvoll als Kontrolle des übrigen Quellenmaterials; sie entstammen ja einer anderen Kultursphäre, sie beschäftigen sich aber mit Ereignissen des Westens. So ist die Charakteristik von Johannes Philagathos hier gänzlich ‘realistisch’ im heutigen Sinne; der Gegenpapst wird nicht als ‘membrum Sathani’, sondern als ein moralisch gleichgültiger Faktor analysiert; Leo selbst ist durchaus davon überzeugt, dass er seinen Reisegefährten unrechtmässig als Mittel zum Zweck missbraucht149: ein Selbstbekenntnis, das man vergeblich in den Briefen Gerberts suchen wird! Man ersieht aus dieser Korrespondenz nicht nur, wie verschieden die Interessen der beiden Grossmächte, sondern auch, wie verschieden ihre Begriffsbildungen waren. Der grosszügigen, bis ins Unverständliche zähen Politik der Ottonen gegenüber erscheint die Taktik eines Basilios II. als eine der kleinen, klugen und vorsichtigen Praxis und der Selbstbehauptung.
Das Schicksal des Philagathos nach seiner Rückkehr aus Byzanz darf man gewissermassen als ein symbolisches Ergebnis der Politik Ottos III. betrachten: denn obgleich die griechische Bildung des Kaisers teilweise von ihm herrührte, wurde ihm sein Auftreten gegen die Interessen des westlichen Imperiums trotzdem verhängnisvoll. Während seines Aufenthaltes in Byzanz war nämlich Otto nach Italien gezogen und Gregor V. zum Papst erhoben worden150. Aus den Händen seines Verwandten hatte Otto am 21. Mai 996 die Kaiserkrone empfangen. Zweifellos ist die Erhebung eines deutschen Papstes, die eine beträchtliche Befestigung des westlichen Imperiums bedeutete, gleichfalls seiner Machtstellung in Italien,
den Byzantinern sehr unangenehm gewesen151, was die Aussichten der in Byzanz weilenden Gesandtschaft nicht günstiger gestaltet haben wird. Die neue Empörung des römischen Patricus Crescentius während der Abwesenheit Gregors in Pavia152 brachte demnach für Leo, der im Januar 997 mit Philagathos in Rom angekommen war, eine schöne Gelegenheit, dem Kaiser des Westens Abbruch zu tun; er verständigte sich mit Crescentius, der unter dem Druck des Byzantiners Philagathos als Gegenpapst einsetzte153. Dass er diese wichtige Handlung sogar eigenmächtig wagte154, obwohl ihm obendrein die Persönlichkeit des Philagathos verhasst war155, beweist, wieviel ihm daran gelegen sein musste, die Herrschaft der Ottonen unter allen Umständen zu beeinträchtigen.
Man weiss, dass das politische Abenteuer von Crescentius und Philagathos, mit heimlicher Unterstützung Leos, sich bald als eine Fehlgriff erwiesen hat156. Schon im Juli 997 hatte die Empörung ihre Kraft verloren157; im Februar 998 traf Otto, nachdem er die Slaven besiegt hatte, in Rom ein und schlug sie endgültig nieder; Philagathos und Crescentius wurden durch Verstümmelung und Aufhängen aus dem Wege geschafft. Die Rücksichtslosigkeit